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Elektronischer Briefverkehr par excellenceBürokommunikation, die früher auf Briefpapier abgewickelt wurde, wird heute schnell und effektiv per E-Mail erledigt.
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Elektronische Geschäftsbriefe Seit dem 01. Januar 2007 ist durch § 80 Abs. 1 Aktiengesetz klargestellt, dass auch E-Mails Geschäftsbriefe im rechtlichen Sinne sein können. E-Mails mit geschäftlichen Erklärungen oder Informationen, die im Namen des Unternehmens an Kunden, Lieferanten oder Behörden verschickt werden, müssen als "elektronische Geschäftsbriefe" die vorgeschriebenen Unternehmensangaben enthalten. |
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| Option zum Einfügen der Unternehmensangaben in Lotus Notes Benutzen Sie dazu bitte das rote Briefumschlag-Icon in Lotus Notes. Es liefert Ihnen stets die aktuellen Angaben zu Ihrer Konzerngesellschaft. Bitte beachten Sie, dass Sie diese Angaben nicht in der internen Kommunikation oder in informellen Mails an Kollegen in anderen Unternehmen (Verabredungen, Kontaktaufnahmen usw.) machen müssen. Sie sollen deshalb in diesen Fällen nicht in die Signatur aufgenommen werden.
Hinweis: Vergewissern Sie sich bitte, dass Sie in Faxvorlagen und E-Mail-Signaturen immer die aktuelle Vorstandsleiste der Daimler AG verwenden.
05.10.2009 | 6820
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